
Für den Ortsteil Fahrland gibt es derzeit acht rechtsgültige Bebauungspläne (siehe Download-Bereich). Im Bebauungsplan werden insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubare Grundstücksfläche und die Verkehrsflächen festgesetzt.
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes (Aufstellungsbeschluss), sobald es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Am Ende des Verfahrens beschließt sie den Bebauungsplan als Satzung (Satzungsbeschluss). Nach dem Satzungsbeschluss ist der Bebauungsplan ein Ortsgesetz, und daher für alle rechtsverbindlich. Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, wie einzelnen Grundstücke zu nutzen und zu bebauen sind.
Planen Sie mit – Reden Sie mit – Machen Sie mit
Wie gut städtebauliche Planung wirklich ist, zeigt sich in der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger: Hier ist Engagement gefragt, wenn es um städtebauliche Planungen in der Stadt geht. So kann ein wichtiger Beitrag geleistet werden, kommunale Planungskonzepte innovativ, an den Bedürfnissen orientiert und nachhaltig zu gestalten. Verwaltung befindet sich in einem Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern, örtlichen Organisationen und der Privatwirtschaft.
Nachfolgend finden Sie aktuelle Beteiligungsverfahren, über die wir Sie informieren möchten:
- Beteiligung der Öffentlichkeit an der Flächennutzungsplan-Änderung „Krampnitz“ 14/17 B-1
- Bebauungsplan Nr. 141-7A "Entwicklungsbereich Krampnitz – Südliches Zentrum West"
- Bebauungsplan Nr. 141-6 "Entwicklungsbereich Krampnitz – Park / Luch / Feldflur"
Sie haben die Gelegenheit, sich zu diesen Planentwürfen zu äußern. Ihre Stellungnahme und die darin geäußerten Belange werden in das weitere Verfahren eingehen.